Schulbegleitung
Die Integrationshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder/Jugendliche ist eine differenzierte Leistung im Rahmen der Angebote der Trollkohnskoppel. Der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe/Schulbegleitung kann sich aus folgenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) ergeben.
SGB VIII § 27 | Hilfe zur Erziehung |
SGB VIII § 35a | Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche |
SGB VIII § 36 | Mitwirkung, Hilfeplanung |
SGB III § 39 | Personenkreis und Aufgabe der Eingliederungshilfe für Behinderte |
SGB III § 40 (1) | Nr. 3 Maßnahmen der Hilfe; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung |
SGB III § 47 | Bestimmungen über die Durchführung der Hilfe |
SGB XII § 53 | Leistungsberechtigte und Aufgabe |
SGB XII § 54 | Leistungen und Aufgabe |
SGB IX § 2 | Behinderung |
Schulbegleitung wird bei Bedarf im Rahmen der Eingliederungs- und Jugendhilfe gewährt.
Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn z. B. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Schulbegleitung, z.B. durch Integrationshelfer, unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind, bei Bedarf im Schulalltag in Regel- und Förderschulen.
Pädagogisch bedeutsam für den betroffenen Kreis von Kindern und Jugendlichen ist
- ein oft sehr individuelles Persönlichkeits- und Leistungsprofil
- ein hoher Bedarf an individueller Orientierungsgebung
- ein hoher Bedarf an Dialogangeboten und Begleitung zum Aufbau eines Vertrauens gegenüber der Welt
Wesentliche Zielsetzung der Schulbegleitung ist die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen. Übergeordnetes Ziel ist es, durch stetige Fortentwicklung die Begleitung durch den Integrationshelfer letztendlich entbehrlich zu machen.
Aufgabenbereiche der Schulbegleitung sind:
Schulbegleiter begleiten Kinder mit verschiedenen Schulschwierigkeiten
(Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Behinderungen, psychische Erkrankungen) im Sinne der Inklusion und (Re-) Integration in die öffentlichen Schulen, um ihnen eine Teilnahme am Unterricht dieser Schulen zu ermöglichen.
Sie begleiten die Kinder auch durch die, für sie oft schwierigen, Pausensituationen und bei Bedarf auf dem Schulweg.
Die Einsatzzeiten richten sich nach den Unterrichtszeiten der jeweiligen Schule und nach der Belastbarkeit des Kindes.
In der Regel wird der Schulvormittag im Umfang von 4-5 Zeitstunden begleitet.
Die Schulbegleiter unterstützen bei individuellen Lern- und Verhaltensproblemen mit zusätzlicher Einzelzuwendung.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Kind in Einzelbetreuung vorübergehend aus dem Unterricht zu nehmen, um Zusatzhilfen zu leisten und/oder kritische Situationen zu klären, im Vorfeld zu vermeiden oder aufzuarbeiten.
Schulbegleiter unterstützen und ergänzen die jeweilige Lehrkraft in ihrem Bemühen, das Kind inhaltlich und pädagogisch sinnvoll zu unterrichten und zu fördern.
Sie sind Vermittler zwischen Schule und Einrichtung, indem sie inhaltliche und strukturelle Inhalte der schulischen Arbeit in die jeweilige Gruppe vermitteln, so dass das Kind ergänzend die richtige Unterstützung im häuslichen Bereich erfahren kann.
Umgekehrt transportieren sie Informationen über individuelle Schwierigkeiten des Kindes, die aus seiner besonderen persönlichen Lebenssituation entstehen, zum besseren Verständnis an die Lehrkraft.